Gastwirtschaften
Heinz Rüdiger schreibt über die Gastwirtschaften in der Chronik zur 900-Jahrfeier über die Gastwirtschaften:
Zwei Gastwirtschaften gab es in Körle. Ein Wirt war der Konrad Reuther, er hatte seine Konzession am 26. 2. 1742 in Kassel erhalten. Ihm war das Bier- und Branntweinschenken und die „Herbergierung“ erlaubt. Er verzapfte im Jahr 104 Zuber Bier und 1/2 Ohm Branntwein. Der andere Wirt war Werner Wurst, dieser hatte seine Konzession vom 28. Oktober 1743. Sein Umsatz wird mit 110 Zuber (1 Zuber = ca. 80 Liter, 1 Ohm = 160 Liter) Bier und 1/2 Ohm Branntwein angegeben. Mit ,Herbergieren‘ verdienten beide sehr wenig. An Abgaben müssen beide Wirte gleichviel zahlen: die Allergnädigste Herrschaft erhält an Weinkauf und Taxa 5 Thaler 2 Albus, an jährlichem Zins 4 Thaler 2 Albus. Ein Braurecht gab es in Körle nicht. Das Bier mußte in Guxhagen geholt werden. Dort stand ein Brauhaus, das dem Landgrafen gehörte und das die Guxhagener Brauer, natürlich gegen genau bezeichnete Abgaben, benutzen durften. Der Branntwein wurde in Körle selbst gebrannt. Zwei Branntweinbrenner namens Lorenz Zülch und Christoph Reuther hatten die Konzession für das Brennen und das Schenken. Lorenz Zülch hatte eine 14-eimerige Branntweinblase und verzapfte jährlich ein Ohm. Christoph Reuther besaß eine Branntweinblase von acht Eimern, er verkaufte jährlich 1 1/2 0hm Branntwein. In einem anderen Zusammenhang wird berichtet, daß in einer Blase ein Gemisch von etwa sieben Metzen Schrot, 1/2 Metze Malz und 1 Maß Hefe zu einem Bräu angesetzt wurde, das reichte dann für eine 10-eimerige Blase (1 Eimer = 8 Liter).