Anmeldung Hund
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Wer in der Gemeinde Körle einen Hund hält, ist hundesteuerpflichtig. Die Steuerpflicht entsteht mit dem ersten Tag des Monats, in dem der Hund aufgenommen wurde. Für den ersten Hund beträgt die Steuer jährlich 72 Euro, für einen zweiten Hund 144 Euro und für einen dritten Hund 216 Euro. Die Steuer für gefährliche Hunde liegt bei 720 Euro pro Jahr. Weitere Informationen gibt es in der Hundesteuersatzung.