Kontakt bei Fragen zur Grundsteuer

Fragen zu den Messbeträgen? Bitte hier anrufen: Bürgerservice des Finanzamts Schwalm-Eder Tel. 05622 – 805 0

Wie in jedem Jahr erhielten Grundstückseigentümer im Januar die Abrechnung für die Wasser-, Abwasser- und Müllgebühren sowie die Mitteilung für die zu zahlende Grundsteuer. Die entsprechenden Bescheide wurden per Post verschickt und enthalten nun erstmals die neuen Grundsteuerbeträge. Den Bescheiden ist jeweils ein Infoschreiben beigefügt gewesen, dessen Inhalt wir hier nochmals wiedergeben:

Liebe Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer!

Sie erhalten heute Ihren Bescheid für die Neufestsetzung der Grundsteuer. Hierzu möchten wir Ihnen folgende Erläuterungen geben:

Warum war eine Neuberechnung nötig?

Die Berechnung der Grundsteuer muss in Deutschland nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ab 2025 reformiert werden. Die Bundesländer konnten unterschiedliche Berechnungsvarianten wählen. In Hessen entschied sich der Landtag für das so genannte Flächenmodell, bei dem neben den Grundstücks- und Gebäudeflächen auch der Bodenrichtwert als Berechnungs-grundlage für jedes einzelne Grundstück maßgeblich ist. Aus diesen drei Faktoren wurde für jedes Grundstück ein Messbetrag vom Finanzamt errechnet. Der für Ihr Grundstück maßgebliche Messbetrag wurde Ihnen in einem separaten Bescheid vom Finanzamt mitgeteilt.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer errechnet sich aus dem vom Finanzamt übermittelten Messbetrag multipliziert mit dem Hebesatz, den jede Kommune selbst festlegt.

Laut Beschluss der Gemeindevertretung vom 18. November 2024 beträgt der Hebesatz ab 1.1.2025 für land- und forstwirtschaftliche Grundsteuer 600 %, für alle anderen Grundstücke 400 %. Diese Hebesätze führen dazu, dass die Gemeinde Körle insgesamt die gleiche Summe an Grundsteuer erhebt wie vor der Reform, also das Aufkommen neutral bleibt und mit den nun vollzogenen Änderungen keine „versteckte“ Steuererhöhung stattfindet. Dass zum Schluss nicht alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer denselben Betrag zahlen wie vorher, liegt an der Änderung der Bemessungsgrundlage durch das Finanzamt. In Summe kommt für die Gemeindekasse ab 2025 der gleiche Betrag zusammen wie vor der Reform. Dieser liegt bei 490.000 €/Jahr.

Wofür wird die Grundsteuer verwendet?

Die Steuereinnahmen der Kommunen (z.B. Grundsteuer, Gewerbesteuer, Anteil an der Einkommensteuer) werden allgemein zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben und Angebote eingesetzt. Hier einige Beispiele aus unserer Gemeinde, die teils oder vollständig aus Steuern bezahlt werden: Das Betreuungsangebot in den beiden Kindergärten, die Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung,

die Feuerwehr, unsere Sportanlagen wie Berglandhalle oder Sportplatz, der Bürgerbus, die Straßenbeleuchtung, der Winterdienst, das DGH Empfershausen, die Bürgerzeitung oder auch die Pflege der Grünflächen usw. Die Grundsteuereinnahmen tragen auch dazu bei, dass die Straßenerneuerungsbeiträge ab dem Jahr 2020 abgeschafft werden konnten.

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

Zuständig für Fragen zum Grundsteuermessbescheid, soweit die betroffenen Grundstücke im Bereich Ihrer Gemeinden liegen, ist das Finanzamt Schwalm-Eder. Den dortigen Bürgerservice erreichen Sie über die Rufnummer 05622 – 805 0. Für Informationen zum gemeindlichen Hebesatz oder zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben können Sie sich gern an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Mario Gerhold (Bürgermeister)

Tel. 05665 94980 mail@koerle.de