Eheschließungen

Infos in Kürze
- der Ort, an dem die Eheschließung angemeldet wird muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem die Ehe geschlossen werden soll
- Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden
- eine Eheschließung können anmelden:
- volljährige Personen
- Anmeldung muss persönlich beim Standesamt erfolgen, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
- zuständig:
- Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
- bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll
Ansprechpartner
Standesamt
Dirk Sohl, Tel. 05665/949815
dirk.sohl@koerle.de