Bestattungen




Zuständig ist die Friedhofsverwaltung/Standesamt. Termin und Uhrzeit sowie Grabort und -lage werden hier vergeben. Eine Sterbeurkunde oder Bescheinigung über den Sterbefall ist vorzulegen. Es ist ratsam, die Anmeldung der Beerdigung oder Trauerfeier einem Bestatter zu überlassen, der alle Wege für Sie erledigt. Sie brauchen dem Bestatter nur die erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
Bestattungsformen
Reihengrab mit Einfassung
Ein Reihengrab ist für die Belegung durch eine Person vorgesehen. In dem zur Verfügung stehenden Grabfeld wird der Reihe nach beigesetzt. Eine Verlängerung der Nutzungszeit von 30 Jahren ist in aller Regel nicht möglich.
Familiengrab mit Einfassung
Familiengräber sind für die weitere Belegung durch Angehörige (Ehegatten, Lebenspartner, Verwandte auf- und absteigender Linie sowie deren Ehegatten sowie angenommene Kinder und Geschwister) des Verstorbenen gedacht. Die Nutzungszeit beträgt auch hier 30 Jahre und wird bei jeder Bestattung in diesem Grab jeweils gegen Gebühr verlängert. Es werden ein- und mehrstellige Familiengräber angegeben. In jeder Grabstelle ist während der Dauer der Nutzungszeit nur eine Erdbestattung zulässig.
Rasengrabstätte mit Grabmal
Rasengrabstätten werden in Körle seit dem Jahr 2005 angeboten und stellen eine Alternative zu den bisher angebotenen Grabstätten dar, denn die Pflege der Grabstätte (Rasen) übernimmt während der Nutzungszeit von 30 Jahren die Gemeinde Körle. Zu einer anonymen Bestattung stellt das Rasengrab eine Alternative dar, denn hier wird mit einem Grabstein die Erinnerung an die verstorbene Person aufrecht erhalten. Rasengrabstätten (Doppel- und Einzelgrabstätten) werden für Erdbestattungen sowie für Urnenbestattungen angeboten.
Wildblumenwiese für Urnenbeisetzungen
Auf einer Wildblumenwiese gibt es auf dem Körler Friedhof die Möglichkeit zur Bestattung in biologisch abbaubaren Urnen. Die einzelnen Grabstellen erhalten keine Grabmale oder Erdhügel. Die Daten der Verstorbenen können auf einer zentralen Stele in Form einer Tafel veröffentlicht werden. Die Nutzungszeit der Grabstelle beträgt 15 Jahre. Die Pflege der Grabstätte für die Angehörigen entfällt.
Urnengrab mit Einfassung
Eine Urnenbestattung setzt immer die Einäscherung des Verstobenen voraus. Die Nutzungszeit beträgt auch hier 30 Jahre. Die Urnengrabstätten werden auf den Körler Friedhöfen als Einzel- oder Doppelurnengräber angeboten.
Anonyme Bestattung
Auf einem besonders ausgewiesenen Grabfeld auf dem Friedhof in Körle bieten wir außerdem die Möglichkeit zur anonymen Bestattung. Das Grabfeld wird als einheitliche Rasenfläche angelegt. Die Grabstätte wird nicht kenntlich gemacht. Die Aufstellung von Grabsteinen, Kreuzen oder Tafeln ist nicht möglich.